Eine Rechtsschutzversicherung ist der Garant dafür, dass auch durch einen größeren Prozess keine finanziellen Nöte im Raum stehen. Tatsache ist, dass ein Prozess in der heutigen Zeit sehr viel Geld und Zeit kosten kann. Hier ist es wichtig, eine entsprechende Unterstützung zu haben, die einem nicht nur Arbeit erspart, sondern auch bei den Anwaltsgebühren oder den Gerichtskosten unter die Arme greift. Doch in der Regel wird auch bei einer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung fällig. Diese kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Rechtsschutzversicherung im Überblick – Stand: November 2024
- kostenfreie Rechtsberatung
- Selbstbeteiligungsverzicht bis 150 €
- online abschließbar
- inkl. außergerichtliche Schlichtung
- gute Qualität zum niedrigen Preis
- weltweite Deckung ist begrenzt
- weltweiter Schutz
- variable Selbstbeteiligung
- online abschließbar
- verschiedene Tarife zur Auswahl
- inkl. Konfliktlösung durch Mediation
- teilweise Wartezeiten
- keine Gesundheitsprüfung
- telefonische Rechtsberatung
- weltweite Deckung
- variable Selbstbeteiligung
- online abschließbar
- mögliche Wartezeiten
- kein Kostenrisiko
- variable Selbstbeteiligung
- Mediation als Alternative
- weltweit versichert
- schnelle Auskunft durch "JurLine"
- keine Beitragsbefreiung
- kostenlose Anwaltshotline
- unbegrenzte Deckungssumme
- kostenlose Erstberatung
- variable Selbstbeteiligung
- Kinder sind mitversichert
- App ist unübersichtlich
- geringe Wartezeiten
- Schutz europaweit unbegrenzt
- Kinder bis 25 Jahre mitversichert
- variable Selbstbeteiligung
- inkl. Disziplinarrechtsschutz
- kein Papierabschluss möglich
Allerdings stellt sich an diesem Punkt die Frage, ob es auch Angebote ohne eigene Kosten gibt? Was muss bei solchen beachtet werden und lohnen sich diese für den Versicherungsnehmer auf die gleiche Weise, wie dies bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung der Fall ist?
Bei einer Rechtsschutzversicherung ohne jede Selbstbeteiligung muss der Versicherungsnehmer keinerlei Kosten die aus dem Prozess entstehen, aus eigener Tasche bezahlen. Dies gilt sowohl für alle Gerichtsgebühren, als auch für die persönlichen Auslagen und die Anwaltskosten.
Doch kann eine solche Versicherung überhaupt abgeschlossen werden? Die Antwort ist ja. Die Selbstbeteiligung kann praktisch von jedem Kunden sofort bei der Antragsstellung entfernt werden. Her kann der entsprechende Punkt auf null gestellt werden, sodass die Selbstbeteiligung gar nicht erst in die monatliche Prämie mit einbezogen wird. Doch warum gibt es diese Möglichkeit überhaupt? Ein Versicherer hat das Recht, jeden Versicherungsnehmer, ohne Angabe von gründen abzulehnen. Daher darf er den Abschluss einer Versicherung nicht von Konditionen abhängig machen, die vom Versicherungsnehmer einen Eigenanteil erfordern, sofern es sich nicht um Dienstleistungen im Gesundheitsbereich handelt. Daher kann die Selbstbeteiligung auch vollständig entfernt werden, denn der Versicherer entscheidet selbst darüber, ob er den entsprechenden Vertrag annimmt oder nicht.
Lohnt sich ein Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung?
Die meisten Menschen glauben, dass eine Selbstbeteiligung unbedingt erforderlich ist, um den Versicherungsbeitrag gering zu halten. Dies ist aber ein Trugschluss, denn die monatliche Rate erhöht sich nur in einem sehr geringen Maße gegenüber einer Versicherung mit Selbstbeteiligung. Um einen sehr deutlichen Unterschied zu erzeugen, müsste der Wert der Eigenbeteiligung so hoch ausfallen, dass der Prozess auch aus eigener Tasche bezahlt werden könnte. Daher können die minimal höheren Beiträge getrost ignoriert werden.
Allerdings birgt eine solche Versicherung viele Vorteile, denn der Versicherungsnehmer muss keine der anfallenden Kosten selbst bezahlen. Diese werden vollständig vom Anbieter getragen, wobei dies auch für andere Leistungen gilt. Der Kunde muss in diesem Zusammenhang keine Repressalien befürchten. Er hat genau die gleichen Rechte wie jeder andere Klient auch und kann sich auf einen umfassenden Schutz verlassen.
Zudem kann der Versicherungsnehmer die Kosten deutlich senken, wenn er die Versicherung nicht in Anspruch nehmen muss. Wird über eine bestimmte Zeit hinweg keine Leistung beansprucht – die telefonische Beratung ist hier ausgeschlossen – kann damit rechnen, dass der Beitrag deutlich gesenkt wird. Dies entspricht dem Prinzip einer Haftpflichtversicherung beim Auto, sodass dieser Prozess mit der Schadensfreiheitsklasse verglichen werden kann. Wer also kaum Kosten verursacht, kann auch mit geringeren Beiträgen rechnen. Dies ist aber nicht umgehend der Fall, sondern in der Regel mit bestimmten Wartezeiten verbunden. So kann der Beitrag aber schon nach absehbarer Zeit, die Höhe einer normalen Versicherung mit Selbstbeteiligung annehmen. Hier wurde dann eindeutig Geld gespart.
Muss der Kunde spezielle Konditionen erfüllen?
Der Kunde muss diegleichen Konditionen erfüllen, wie jeder andere Versicherungsnehmer auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass in der Regel eine Prüfung der Bonität durchgeführt wird, die sicherstellen soll, dass die veranschlagten Prämien auch gezahlt werden können. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine tiefe und intensive Untersuchung. Vielmehr werden nur wesentliche Ausschlusskriterien geprüft, die den Abschluss einer solchen Versicherung in jedem Fall verhindern würden. In den meisten Fällen verläuft eine solche Prüfung aber ohne Probleme, sodass der Vertrag in der Regel bewilligt werden kann.
Allerdings kann die Versicherung dann abgelehnt werden, wenn der Kunde bereits eine andere Versicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, die dann nicht korrekt bezahlt wurde. Hier besteht der Verdacht, dass dies auch bei der aktuellen Versicherung geschehen könnte, sodass in einem solchen Fall meist eine Ablehnung des Vertrages erfolgt. Dies sind aber Ausnahmefälle und haben in der Mehrheit aller Situationen keinen Einfluss auf den Vertragsschluss.
Mit dem Vergleich zur günstigen Versicherung
Allerdings sollte auch hier keine Versicherung abgeschlossen werden, ohne das vorher ein ausführlicher Vergleich durchgeführt wird. In einem solchen können nämlich wesentliche Fakten erkannt werden, die über den reinen monatlichen Beitrag hinaus gehen. So werden in einem entsprechenden Vergleich auch sofort die grundlegenden Konditionen und Leistungen offenbart, sodass der Kunde auf der Stelle weiß, was welche Versicherung anbietet. Zudem bietet ein Vergleich im Internet auch sofort die Möglichkeit zum Abschluss des Vertrages. Auf diese Weise muss der interessierte Kunde nicht mehr selbst auf die Suche nach dem Angebot im Internet gehen, sondern erhält die entsprechenden Informationen und Links übersichtlich sortiert. Einfacher kann man nicht zu einem solchen Vertrag kommen.
Ist eine Vertragsanpassung möglich?
Unabhängig davon, ob es sich um eine Versicherung ohne Eigenbeteiligung handelt, kann der Kunde den Vertrag entsprechend auf seine Bedürfnisse anpassen. Hierzu stehen meist Module zur Verfügung die verschiedene Leistungen enthalten. Diese können dann einfach vom Versicherungsnehmer nach seinen Wünschen zusammengestellt werden. Natürlich gibt es auch einen Basisvertrag, der die wesentlichen Leistungen enthält. Wird dieser gewählt kann der Rechtsschutz noch günstiger ausfallen, denn in der Regel sind die grundlegenden Leistungen mit einem geringeren Beitrag verbunden. Somit hat der Versicherungsnehmer die vollständige Gestaltungsfreiheit über seinen Versicherungsvertrag und behält somit auch stets die volle Kostenkontrolle. Da der Beitrag im Laufe der Zeit auch noch sinken kann, wenn keine Dienste beansprucht werden, muss somit auch eine gute Rechtsschutzversicherung nicht all zu teuer werden.