- keine Wartezeiten Keine Wartezeiten beim Tarif "Dent." Bei "Dent Komfort" und "Dent Premium" müssen Sie mit einer Wartezeit von 6 Monaten rechnen, außer es handelt sich um unfallbedingte Eingriffe.
- online abschließbar
- ab 2,50 € schon möglich
- ab 5. Jahr keine Begrenzungen mehr
- kostenlose Beratung
- Begrenzungen in den ersten 4 Jahren
Allgemeines
Durch einen sehr ausgedünnten Schutz der gesetzlichen Krankenkassen bezüglich Zahnersatzleistungen und Kieferorthopädie, wird empfohlen, die entstandene Leistungslücke durch eine Zahnzusatzversicherung auszugleichen. Eine Möglichkeit dazu bietet die AXA Zahnzusatzversicherung.
Die Stiftung Warentest- Finanztest – hat im Heft 11/2016 verschieden Zahnzusatzversicherungen unter die Lupe genommen. Dabei erhielt die AXA Versicherung für ihre beiden Zahnzusatztarife gute beziehungsweise sehr gute Bewertungen.
- keine Gesundheitsfragen
- Verdoppelung des Festzuschusses
- günstigster Tarif
- keine Gesundheitsfragen
- 6 Monate Wartezeit
- 100 € f. professionelle Zahnreinigung
- keine Gesundheitsfragen
- 6 Monate Wartezeit
- 120 € f. professionelle Zahnreinigung
Nebenbei bietet AXA auch eine Rechtsschutzversicherung an. Hier finden Sie Informationen zu Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeiten und zur Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Gibt es unterschiedliche Tarife? Wenn ja, wie unterscheiden sie sich?
Die AXA Versicherung bietet zwei Zusatztarife an. Dabei handelt es sich um
- den AXA Dent Premium-U und
- den AXA Dent Komfort-U.
Der AXA Dent Premium- U umfasst die gehobene Variante, während der Tarif AXA Dent Komfort- U ein etwas kleineres, aber dennoch sinnvolles, Angebot bietet.
Welche Leistungen werden angeboten? Werden diese finanziell gefördert?
Zahnersatz
Der AXA DENT Premium U leistet für Zahnersatz im Rahmen der Kassenversorgung einhundert Prozent. Eigenanteile gehören damit der Vergangenheit an. Unabhängig von einfachen Ausführung, ist es dem Kunden nun aber auch möglich zu teureren und hochwertigeren Alternativen zu greifen.
Abhängig von der eigenen regelmäßigen Vorsorge beim Zahnarzt – nachzuweisen über das Bonusheft- werden bis zu neunzig Prozent des Rechnungsbetrages erstattet. Die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse wird vorrangig behandelt, sodass vom übrigen Betrag maximal neunzig Prozent erstattet werden. Doch selbst bei unregelmäßiger Vorsorge erstattet die AXA Zusatzversicherung fünfundachtzig Prozent des Restbetrages.
Beim Tarif AXA DENT Komfort U spielt das Bonusheft keine Rolle. Die Regelversorgung wird mit einhundert Prozent erstattet. Höherwertiger Zahnersatz wird zu fünfundsiebzig Prozent übernommen. Auch hier wird die Kassenleistung angerechnet.
Zahnbehandlung
Auch im Bereich der Zahnbehandlung unterscheiden sich die angebotenen Tarife.
Im AXA Dent Premium U Tarif wird der Eigenanteil bei Kunststofffüllungen vollständig übernommen. Auch bei der Wurzelbehandlung beziehungsweise der Parodontosebehandlung werden bei medizinischer Indikation die Kosten zu einhundert Prozent erstattet. Voraussetzung dafür ist die Ablehnung der gesetzlichen Krankenkasse.
Der Axa Dent Komfort U übernimmt, wie auch der oben aufgeführte Tarif, den Eigenanteil an Kunststofffüllungen, sowie die Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlung nach medizinischer Notwendigkeit. Der Erstattungssatz beträgt um Komfort- Tarif jedoch fünfundsiebzig Prozent.
Zahnreinigung
Die Zahnreinigung ist in beiden Tarifen versichert.
Beim AXA DENT Premium U sind für professionelle Zahnreinigung einhundertzwanzig Euro abrufbar.
Der AXA DENT Komfort U beinhaltet eine Höchstgrenze von einhundert Euro. Davon werden fünfundsiebzig Prozent erstattet.
Kieferorthopädie
Auch die Kieferorthopädie findet sich in beiden Tarifmodellen, jedoch mit unterschiedlichen Erstattungsmöglichkeiten. Wichtig ist in beiden Tarifen der Beginn der medizinischen Behandlung. Dieser muss vor dem achtzehnten Lebensjahr liegen
Im AXA DENT Premium U wird unterscheiden zwischen Behandlungen, für welche ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht und jene, für die das nicht zutrifft.
Besteht kein Leistungsanspruch werden neunzig Prozent des Rechnungsbetrages erstattet. Jedoch muss es eine medizinische Notwendigkeit für die Maßnahmen geben.Allein kosmetische Aspekte genügen nicht. Bei bestehenden Anspruch gegenüber der Krankenkasse sind neunzig Prozent der zusätzlichen Kosten versichert. Bezogen auf die Vertragslaufzeit darf der Betrag eintausend Euro nicht überschreiten.
Im AXA DENT Komfort U sind auch in diesem Bereich die Leistungen geringer als im DENT Premium U.
Bei bestehenden wie auch ohne bestehenden Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Versorgung werden fünfundsiebzig Prozent erstattet. Die medizinisch notwendigen Mehrkosten sind auf einen Betrag von siebenhundertfünfzig Euro während der Vertragslaufzeit begrenzt.
Welche Vorteile ergeben sich daraus für Sie?
- Risiko von hohen Eigenteilen wird reduziert
- Der gesetzlich versicherte Patient wird einem Privatpatienten fast gleichgestellt. Er ist nicht auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen beschränkt, sondern kann frei nach seinen Wünschen wählen.
- Bei der kieferorthopädischen Behandlung von Kinder entsteht kein oder nur ein geringer Eigenanteil. Der von der AXA übernommene Rechnungsbetrag wird auch dann nicht zurück gefordert, wenn das Kind die Behandlung abbricht.
- Es werden auch besondere Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel das Dental Laserverfahren, erstattet.
- Implantate können einen Knochenaufbau benötigen. Dieser ist in beiden Tarifen anteilig mitversichert.
Gibt es auch Nachteile?
- Zahnzusatzversicherungen sind nicht unbedingt preiswert.
- Beide Tarife enthalten eine Wartezeit von sechs Monaten. Diese entfällt bei Behandlungen aufgrund eines Unfalls.
- In der ersten achtundvierzig Monaten gibt es gestaffelte Zahlungsbegrenzungen bei Zahnersatz, Zahnerhalt und Kieferorthopädie. Nach diesem Zeitraum werden die Begrenzungen aufgehoben.
Fazit
Die Vorteile überwiegen gegenüber den Nachteilen.
Der Zahnersatz kann in seinem Umfang, bestehend aus zum Beispiel Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays und Implantate, recht zügig sehr teuer werden. Die gesetzlichen Kassen zahlen einen Festzuschuss zum Rechnungsbetrag. Dieser deckt oft nicht einmal ein Viertel der tatsächlichen entstehenden Kosten.
Ebenso verhält es sich mit der Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen. Auch hier können hohe Selbstbehalte entstehen. Wichtig zu bedenken ist auch, dass die entstandene Kosten von der gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig zurück verlangt werden, wenn die Behandlung nicht bis zum Ende durchgeführt wird.
Aber gerade schöne und gesunde Zähne sind nicht nur gesundheitlich, sondern auch gesellschaftlich von enormen Wert.
Bei Erwachsenen wie auch bei Kindern.